Steuerberater
Herschbach & Wischmann
 



Unsere Philosophie



Steuerrecht Beratung in Duisburg


Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist ein Fundamentalprinzip der Besteuerung und als solches Ausfluss des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Grundgesetz) im Steuer­recht. Es besagt allgemein, dass jeder nach Maßgabe seiner individuellen ökonomischen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung staatlicher Leistungen beitragen soll. Ferner soll die Besteuerung der Steuergerechtigkeit entsprechen.


Viel zu oft empfinden wir alle, dass unser kompliziertes Steuerrecht genau diesen Grundsätzen nicht entspricht.


Daher verstehen wir es als unsere Pflicht, Ihnen als unsere Mandanten bei der Verwirklichung dieser Grundsätze mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.




 
 
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